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Haus- und Pausenordnung

 

  1. Alle Schüler*innen und das schulische Personal haben das Recht auf Achtung ihrer Persönlichkeit und auf ungestörte Lernarbeit. Ein respektvoller und freundlicher Umgangston untereinander ist für uns selbstverständlich. Im Umgang sind Toleranz und gegenseitiges Verständnis unverzichtbar. Streitigkeiten werden sachlich geklärt. Jegliche Art von Gewalt lehnen wir ab. Kritik wird in sachlicher Form geäußert.

  2. Alle Schüler*innen sind verpflichtet, rechtzeitig im Unterrichtsraum zu sein. Der Unterricht wird pünktlich durch die Lehrenden begonnen und beendet. Die entsprechenden Unterrichtsmaterialien liegen zu Stundenbeginn auf dem Arbeitsplatz bereit. Zu Beginn und zum Ende des Unterrichts findet eine ordentliche Begrüßung/Verabschiedung statt. Die Arbeitsplätze und Räume werden nach dem Unterricht sauber hinterlassen, Stühle werden an den Tisch geschoben bzw. hochgestellt.

  3. Jacken, Sport- und Schultaschen werden angehängt oder an den dafür vorgesehenen Orten (Spind oder Garderobe) abgelegt. Kopfbedeckungen werden abgenommen, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen erlaubt. 

  4. Wissenslücken durch unentschuldigte Fehlzeiten, Zuspätkommen und wegen Verweigerung sind nachzuarbeiten. Die Nacharbeit erfolgt in Absprache mit dem Elternhaus. Wissenslücken die aufgrund von Krankheit und längeren Fehlzeiten entstanden sind, müssen selbständig nachgearbeitet werden. 

  5. Beim Wechsel der Fachräume achten wir darauf, dass der jeweilige Raum sauber und ordentlich hinterlassen wird. Wir trennen Müll!

  6. Wir halten das Schulgebäude und Schulgelände sauber. Auf dem Hof sind alle Schüler*innen für den hinterlassenen Müll selbst verantwortlich. Es befinden sich ausreichend Mülleimer auf dem Schulgelände, um den Müll sachgerecht zu entsorgen. 

  7. Fahrräder und Mopeds sind auf dem Schulgelände zu schieben und werden erst nach verlassen des Schulgeländes gestartet. Bei Nichtbeachtung müssen die Fahrräder und Mopeds außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden. 

  8. Die Unterstände für die Fahrräder/Mopeds und die Mülltonnen sind keine Pausenbereiche, dort hält sich niemand auf.

  9. In beiden Hofpausen verbleiben alle Schüler auf dem Schulhof. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt, die Schüler*innen wechseln dann unverzüglich den Raum für die nächste Stunde und werden dort vom Fachlehrer betreut. Nach dem Abklingeln ist der Schülerclub geschlossen. 

  10. Bei Unterrichtsausfall oder in Freistunden dürfen die Schüler*innen das Schulgelände ohne Erlaubnis der Eltern nicht verlassen. Am Morgen betreten alle Schüler*innen das Schulgelände unverzüglich und sammeln sich nicht vor dem Eingangstor. Nach Betreten des Schulgeländes obliegt der Schule die Aufsichtspflicht. 

 

  1. Toilettengänge sind in den Pausen zu erledigen. Dafür muss man sich vorher beim Fachlehrer abmelden. Die Sanitärräume sind ordentlich und sauber zu hinterlassen. 

  2. Mutwillige Sachbeschädigungen werden geahndet und vom Schulträger in Rechnung gestellt. 

  3. Um einen ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, haben alle Schüler*innen die Pflicht, sich am Vertretungsplan zu informieren.

  4. Mit Betreten des Schulgeländes ist das Handy stumm oder ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen. Der Gebrauch von Handys ist vollständig untersagt. 

  5. Unsere Schule ist rauch-, alkohol-, drogen- und waffenfrei.                                                   

    Auch Energy-Drinks, gefährliche Gegenstände, wie z.B. Glasflaschen und Waffenimitationen, sind in der Schule nicht erlaubt. Bei begründetem Verdacht werden wir uns vorbehalten, die Polizei bzw. das zuständige Ordnungsamt zu informieren, Kontrollen durchzuführen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 64 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes anzuwenden. Auch im Sichtbereich der Kollegen wird nicht geraucht. 

  6. Das Verbot verfassungsfeindlicher Symbole und Musik gilt laut §86 (a) StGB u.a. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

  7. Jeder Schüler*in achtet das Eigentum des anderen. Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet jede*r Schüler*in selbst.

  8. Verstöße gegen die Hausordnung werden auf der Grundlage der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verordnung vom 12. Oktober 1999, geändert durch Verordnung vom 12. August 2014, geahndet.

  9. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Teile der Schul- und Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Festlegungen dieser Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarungen gewollt hätten, sofern sie den Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bedacht hätten. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. 

  10. Inkrafttreten/Laufzeit: Diese Haus- und Schulordnung wurde zuletzt geändert am 15.05.24 und tritt ab dem 20.05.24 bis zur nächsten Änderung durch das Kollegium der Erna- und-Kurt-Kretschmann-Oberschule und den Beschluss durch die Schulkonferenz in Kraft. 

  11. Gültigkeitsbereich: Die Hausordnung ist auf dem gesamten Schulgelände und auch bei allen schulischen Ausflügen außerhalb des Schulgeländes wirksam.