Hausordnung

 

  1. Alle Schüler*Innen haben das Recht auf Achtung ihrer Persönlichkeit und auf ungestörte Lernarbeit.
  2. Im Umgang sind Toleranz und gegenseitiges Verständnis unverzichtbar. Streitigkeiten werden sachlich geklärt. Jegliche Art von Gewalt lehnen wir ab. Kritik wird in sachlicher Form geäußert.
  3. Jeder Schüler*In ist verpflichtet rechtzeitig im Unterrichtsraum zu sein. Der Unterricht wird pünktlich durch den Lehrer begonnen und beendet.
  4. Die entsprechenden Unterrichtsmaterialien liegen auf dem Arbeitsplatz bereit.
  5. Jacken, Sporttaschen und Schultaschen werden angehängt oder an den dafür vorgesehenen Orten (Spind oder Garderobe) abgelegt. Kopfbedeckungen werden abgenommen, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen erlaubt.
  6. Fehlzeiten durch Zuspätkommen und Wissenslücken wegen Verweigerung sind nachzuarbeiten. Die Nacharbeit erfolgt noch am selben Tag nach dem Unterricht im Büro der Schulleitung.
  7. Beim Wechsel der Fachräume achten wir darauf, dass der jeweilige Raum sauber und ordentlich hinterlassen wird.
  8. Wir halten das Schulgebäude und Schulgelände sauber. Auf dem Hof ist jeder Schüler*In für den hinterlassenen Müll selbst verantwortlich. Es befinden sich ausreichend Mülleimer auf dem Schulgelände, um den Müll sachgerecht zu entsorgen. Mutwillige Sachbeschädigungen werden geahndet.
  9. In beiden Hofpausen verbleiben alle Schüler auf dem Schulhof oder gehen in den Schülerklub. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt, die Schüler*Innen wechseln dann den Raum für die nächste Stunde und werden dort vom Fachlehrer betreut.
  10. Bei Unterrichtsausfall oder in Freistunden dürfen die Schüler das Schulgelände ohne Erlaubnis der Eltern nicht verlassen.
  11. Toilettengänge sind in den Pausen zu erledigen. Dafür muss man sich vorher beim Fachlehrer abmelden. Die Sanitärräume sind ordentlich und sauber zu hinterlassen.
  12. Um einen ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, hat jeder Schüler*In die Pflicht sich am Vertretungsplan zu informieren.

 

  1. Mit Betreten des Schulhauses ist das Handy in der Schultasche zu verstauen oder beim Lehrer abzugeben. Im Unterricht und in den Pausen (Ausnahme Mittagspause) ist der Gebrauch von Handys untersagt. Nach Anweisung und unter Aufsicht des Lehrers ist die Verwendung zu Unterrichtszwecken möglich. Bei Nichtbeachtung der Festlegung wird das Handy nach der dritten Ermahnung eingezogen. Das Handy muss dann für eine Woche vor dem Unterricht im Sekretariat abgegeben werden.
  2. Unsere Schule ist alkohol-, waffen- und drogenfrei.                                                     

Auch Energy-Drinks, gefährliche Gegenstände wie z.B. Glasflaschen und Waffenimitationen sind in der Schule nicht erlaubt. Bei begründetem Verdacht werden wir uns vorbehalten, die Polizei bzw. das zuständige Ordnungsamt zu informieren, Kontrollen durchzuführen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 64 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes anzuwenden.

  1. Das Verbot verfassungsfeindlicher Symbole und Musik gilt auch für unsere Schule. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
  2. Jeder Schüler*In achtet das Eigentum des anderen. Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet jeder Schüler*In selbst.
  3. Verstöße gegen die Hausordnung werden auf der Grundlage der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verordnung vom 12. Oktober 1999, geändert durch Verordnung vom 12. August 2014, geahndet.
  4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Teile der Schul- und Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Festlegungen dieser Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarungen gewollt hätten, sofern sie den Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bedacht hätten. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
  5. Inkrafttreten/Laufzeit: Diese Haus- und Schulordnung wurde zuletzt geändert am 21.03.22 und tritt ab dem 29.03.22, bis zur nächsten Änderung durch das Kollegium der Erna- und Kurt Kretschmann Oberschule und den Beschluss durch die Schulkonferenz, in Kraft.

 

Ein respektvoller und freundlicher Umgangston untereinander ist für uns selbstverständlich.